Am Samstag erhielten wir von einem Finanzamt in NRW jeder einen Bescheid über Grunderwerbsteuer mit einem fünfstelligen Gesamtbetrag in Euro.
Heute habe ich mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert und erklärt, dass wir diese Beträge nicht bezahlen werden. Sie zeigte sich schnell einsichtig und sah sich den Vorgang noch mal genauer an.
Für ein in NRW gelegenes Waldgrundstück würde dann noch ein kleinerer dreistelliger Euro-Betrag an Grunderwerbsteuer anfallen und für die in RLP liegenden Grundstücke bekommen wir noch einen Bescheid von zuständigen Finanzamt in Mayen.
Insgesamt meldete sich die Sachbearbeiterin aus NRW Heute noch drei Mal bei mir telefonisch.
Ende vom Lied: wir brauchen wegen einer „allgemeinen Ausnahme von der Besteuerung“ (GrEStG, §3, 1.) gar keine Grunderwerbsteuer in NRW bezahlen…