… in unserem Wald.
Vor zwei Wochen erhielten wir vom zuständigen Amtsgericht die Rechnung für einen einfachen Grundbuchausdruck, die Löschung der Vormerkung und die Eintragung der Eigentümer: ein mittlerer dreistelliger Euro-Betrag ist zu zahlen.
Das haben wir erst mal, doch bei der Angabe des Wertes der Liegenschaft ist wohl ein Fehler passiert. Das hab umgehend ich beanstandet und Heute erhielten wir an unsere bisherige Anschrift einen Bescheid mit dem Hinweis „Es besteht keine Zahlungsverpflichtung“ und an unsere künftige Anschrift eine Rechnung mit einem größeren zweistelligen Betrag.
Geht doch…