Wir sind vor zwei Monaten umgezogen. An unserem neuen Wohnort kann uns NetCologne (im weiteren Verlauf „NC“ genannt) nicht mit Telekommunikationsdienstleistungen versorgen, weshalb wir ordnungsgemäß vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben.
Mit der Rechnung vom April 2017 erhebt NC eine Ablösesumme in Höhe von 279,20 Euro. Ich habe dieser Rechnung widersprochen, den korrekten Rechnungsbetrag überwiesen und NC darauf hingewiesen, dass ich einer Lastschrift widersprechen werde.
Trotzdem hat NC abgebucht und ich der Lastschrift widersprochen.
NC hat mir auf meine Einwendung mitgeteilt, dass „wir (NC) den Anschluss irrtümlich mit einer Ablösesumme gekündigt haben“.
Nun will NC für die alte Fritz!Box, für die mir im Dezember 2015 (!) schon einmal 99 Euro berechnet worden sind, weitere 199 Euro von mir haben oder ich soll die Fritz!Box zurückschicken. Also habe ich NC aufgefordert, mir zunächst die von mir gezahlten 99 Euro zu erstatten und dann würde ich die Fritz!Box zurücksenden.
Heute Morgen erhielt ich die Benachrichtigung, dass eine neue Rechnung für mich online bereit liegt. Hier werden mir noch 3,50 Euro Rücklastschriftgebühr berechnet. Auch diese Rechnung habe ich beanstandet.
Was machen die da eigentlich? Geht’s noch? Ich bin überrascht von der Hartnäckigkeit in einem bereits verlorenen Kampf um einen Kunden und die Inkompetenz, mit der dieser aussichtslose Versuch durchgeführt wird.